WÜNSCHE, SPRÜCHE, ANEKDOTEN, NICHTS IST IN DIESEM GÄSTEBUCH VERBOTEN!
Helmut
from
Gresten 28. Dezember 2020 at
20:42
Sehr Geehrter Herr Obmann
Bezugnehmend auf ihr schreiben unter Aktuelles mochte ich sie darauf hinweisen das eine Erhöhung des Mitgliedsbeitrages nur im Zuge einer Generalversammlung vollzogen werden kann.
Meines Wissens wurden sie am 25.Juli 2020 im Zuge einer Generalversammlung im Beisein der Bürgermeister Gnadenberger (Gresten Markt)und Buxhofer (Gresten Land) gewählt.
Administrator-Antwort von: Johannes Füsselberger
Sehr geehrter Besucher,
uns ist es wohl bewusst, dass eine Erhöhung des Mitgliedsbeitrags, eine Generalversammlung bedarf. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Herrn für Vereinswesen der Bezirkshauptmannschaft, ist derzeit eine Generalversammlung "Corona" bedingt nicht möglich. In diesem Fall müssen wir das Einverständnis der Erhöhung des Mitgliedsbeitrags mittels einer Telefonbefragung durchführen.
Da die aktuelle Situation es nicht anders zulässt bzw. ein Ende der Corona Beschränkungen nicht in Sicht ist und um auch im kommenden Jahr die Fixkosten bedienen zu können müssen wir einen so außergewöhnliche Maßnahme setzen.